Erbschaften und Vermächtnisse
Sie möchten in besonderer Weise über Ihr Leben hinauswirken und etwas Bleibendes hinterlassen? Sie haben sichergestellt, dass Ihre Familie und Ihnen nahestehende Menschen gut versorgt sind, und es ist Ihnen wichtig, dass auch Frauen, die Not und Gewalt erfahren haben, und deren Kinder Hilfe und Unterstützung erfahren?
Dann können Sie SOLWODI in Ihrem Testament mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis bedenken.
Wirken Sie für die Zukunft und ermöglichen Sie Frauen und Kindern ein Leben in Würde und ohne Gewalt. Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei, dass SOLWODI auch weiterhin Opfer von Menschenhandel, Ausbeutung und sonstiger Gewalt betreuen und beraten kann, dass Frauen und ihre Kinder eine sichere Unterbringung in einem Schutzhaus erhalten, dass Kindern der Schulbesuch und jungen Frauen eine Ausbildung ermöglicht wird.
Sie können in Ihrem Testament auch festlegen, ob Sie die Arbeit von SOLWODI allgemein oder z.B. speziell in Deutschland oder Kenia unterstützen möchten. Gerne stehen wir Ihnen dazu für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Das deutsche Erbrecht ist leider sehr kompliziert. Daher empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen in Ihrem Testament mit einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens abzustimmen. So ist sichergestellt, dass alles rechtlich korrekt ausgedrückt ist und genau das umgesetzt wird, was Sie sich vorgestellt haben.
SOLWODI ist von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt daher vollständig und ohne Abzug den betroffenen Frauen und ihren Kindern zugute.
Ihr Letzter Wille ist mehr als eine finanzielle Unterstützung, er ist für Frauen und ihre Kinder eine Chance auf ein besseres Leben!
Ihre Ansprechpartnerin bei SOLWODI:
Dr. Maria Decker (Vorstand)
SOLWODI Deutschland e.V.
Viktoriastr. 32-36
56068 Koblenz
Tel. 0261 - 889 772-0
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Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!