Beratung und Förderung
Seit 1992 führt SOLWODI ein frauenspezifisches Rückkehr -und Reintegrationsprojekt durch.
Es richtet sich an alleinstehende und alleinerziehende Frauen in Notsituationen und schwierigen Lebenslagen. Das Projekt ermöglicht eine Rückkehr in Würde und unterstützt den wirtschaftlichen und sozialen Neuanfang.
In Kooperation mit lokalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bietet das Programm eine durchgehende sowie individuell angepasste Beratung und Begleitung der Frauen in Deutschland und in den Zielländern.
Die in Mainz zentrierte Koordinierungs- und Beratungsstelle für das Programm agiert deutschlandweit.
Erklärfilm SOLWODI Rückkehrprojekt
Aufnahmekriterien
- alleinstehend und / oder alleinerziehend sind
- Gewalt und Ausbeutung in unterschiedlichen Ausprägungen erlebt haben und /oder von anderen Problemen (gesundheitlichen Einschränkungen, geringer Bildungshintergrund u.a.) betroffen sind.
- mittellos und bedürftig sind
- aus sog. Entwicklungsländern (s. DAC Liste) und mittel – oder osteuropäischen Ländern stammen
- einen Mindestaufenthalt von einem Jahr in Deutschland haben
Über die Programmaufnahme entscheidet SOLWODI direkt und unabhängig und nach einer individuellen Prüfung des Falles. Ausnahmen bezüglich der Aufnahmekriterien sind in Härtefällen möglich.
Finanzielle Förderangebote
- Zuschüsse zu Reise- und Frachtkosten
- Orientierungs-/Überbrückungshilfen: Für die ersten Monate nach der Rückkehr können die Frauen eine finanzielle Unterstützung erhalten, um während der Neuorientierung abgesichert zu sein
- Aus- und Weiterbildung: Zur beruflichen oder schulischen Qualifikation kann für einen befristeten Zeitraum eine finanzielle Unterstützung gewährt werden (z.B. im IT-Bereich oder in der Tourismusbranche, etc.). Diese beinhaltet u.a. Kursgebühren, Lehrmaterial und monatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt. Gefördert werden sowohl Erstausbildungen als auch Wiederauffrischungskurse. In besonderen Fällen können auch Schulabschlüsse gefördert werden.
- Einarbeitungszuschuss: Zur (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Heimatland, können Praktikums- oder Arbeitsplätze für die Dauer bis zu einem Jahr bezuschusst werden.
- Förderung einer einkommensschaffenden Tätigkeit: Rückkehrerinnen, die sich selbständig machen möchten, z. B. als Friseurin, Kosmetikerin, Schneiderin, Händlerin, im Restaurantbereich oder im landwirtschaftlichen Bereich können individuell bemessene Zuschüsse erhalten.
- Befristete Zuschüsse für Mietkosten: Gegen Vorlage eines Mietvertrages können für einen begrenzten Zeitraum Mietkostenzuschüsse bewilligt werden.
- Befristete Zuschüsse für Schul- und Betreuungskosten für Kinder
Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird individuell, flexibel und fallspezifisch ermittelt und erfolgt ergänzend zu möglichen anderen Förderprogrammen (IOM, ERRIN u.a.), um Doppelfinanzierungen zu vermeiden.
Beispiele geförderter Vorhaben in verschiedenen Herkunftsländern:
Ablauf der Beratung
Die Kontaktvermittlung läuft in der Regel über Migrationsberatungsstellen, Rückkehrberatungszentren, Frauenhäuser, Behörden, Polizeistellen, Landsleute, Fachberatungsstellen, Informationsportale von GIZ und IOM/BAMF, über Focus-Scouts und durch eigene Recherchen der Betroffenen.
Bei potenziellem Interesse erfolgt eine (unverbindliche) Erstinformation über das Programm. Bei weitergehendem Interesse erfolgt eine vertrauliche individuelle Beratung durch die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle. Diese beinhaltet:
- Analyse der konkreten Problemsituation
- Planung der Ausreise und Reintegration
- Zukunftsperspektivanalyse mit dem Ziel der sozialen und wirtschaften Reintegration
- ggf. Vermittlung in eine reintegrationsvorbereitende Maßnahme
- Ermittlung der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
Zudem erfolgt eine Kontaktaufnahme bzw. Recherche nach einer geeigneten NGO zur Kooperation. Im Idealfall erfolgt ein erster Kontakt zwischen Rückkehrerin und NGO bereits vor der Ausreise. Im Zielland ist, in Absprache mit SOLWODI, die Partnerorganisation u.a. zuständig für die Beratung der Frau, die Auszahlung und Verwaltung der Projektmittel sowie für das Monitoring und die Supervision der jeweiligen Fördermaßnahme. SOLWODI hält mit den einzelnen Rückkehrerinnen und den jeweiligen Partnerorganisationen einen nachhaltigen und direkten Kontakt.
Einen wesentlichen Bestandteil der Beratung und Begleitung bei SOLWODI bildet die psychosoziale Beratung. Ihre Umsetzung ist insbesondere im Kontext von Rückkehr und Reintegration mit Schwierigkeiten, Unsicherheiten und Fragen bei den Beratenden verbunden. SOLWODI hat deshalb ein Schulungshandbuch für Fachkräfte aus der Rückkehrberatung, aber auch Fachkräfte aus der Migrations- und Integrationsberatung, Asylberatung sowie für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser erstellt. Dieses gibt eine erste Orientierung zu dem Thema:
Kontakt
SOLWODI Rückkehr- und Reintegrationsprojekt – Koordinierungsstelle
SOLWODI Deutschland e.V.
Postfach 3741
55027 Mainz
Charlotte Becker Tel: +49 (0) 6131 670795 Mobil: +49 163 7917271 |
Dorothee Helou Tel: +49 (0) 6131 670795 Fax: +49 6131 9450772 |
Aferdita Salihu Tel: + 49 (0) 6131 9450771 Mobil: + 49 1590 1882680 |
Anna Schneider Tel: + 49 (0) 6131 9450771 Mobil:+ 49 1590 1878096 |
Direkte Beratungen in: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Albanisch, Spanisch, Türkisch. Für andere Sprachen werden je nach Bedarf Dolmetscherinnen hinzugezogen.
Finanzierung
Das Projekt wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert